SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Hinweise:
SEPA-Lastschriftmandate werden nur von Eigentümern, jedoch nicht von Mietern eines Objekts angenommen. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid/ Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden mit Nebenforderungen, sofern diese durch Mahnung, Beitreibung, Rücklastschrift etc. entstanden sind, abgebucht.

Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach, Friedenstraße 2, 63924 Kleinheubach
DE42ZZZ00000265769
Die Mandatsreferenz wird von der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach vergeben.

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Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach
Kasse
Friedenstraße 2
63924 Kleinheubach

Tel.: 09371 9716 38
Fax: 09371 9716 11

E-Mail: kasse@kleinheubach.de

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